Im Landkreis Hildesheim sind rund 5.500 Kinder in direktem oder über Bedarfsgemeinschaften in indirektem Bezug vom Leistungen nach dem SGB II. In dem Kreis der Bedarfsgemeinschaften ist zudem ein signifikanter Anteil von Alleinerziehenden feststellbar. Allerdings wird hier derzeit kein besonderer Schwerpunkt gesehen. Auch eine differenzierende Betrachtung der Bedarfsgemeinschaften ist nicht gegeben. Die Gruppe von SPD und CDU im Kreistag sieht hier jedoch dringenden Handlungsbedarf.

Im Hinblick auf eine deutliche Verringerung der Anzahl der Kinder, die von Leistungen nach dem SGB II abhängig sind, hat die Gruppe von SPD und CDU im Kreistag die Bitte an Herrn Landrat Levonen gerichtet, auf eine Ergänzung des Arbeitsmarktprogrammes des Jobcenters Hildesheim hinzuwirken. Ziel ist, dass zukünftig die zahlenmäßige Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im SGB II mit Kindern seitens des Jobcenters Hildesheim deutlich dargestellt wird und für diese Bedarfsgemeinschaften konkrete Fördermaßnahmen entwickelt werden.