Aus dem Kreistag - Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung
Die Landes-SPD und -CDU haben sich in unterschiedlicher Form und noch zu konkretisierenden Modellen für die Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuches ausgesprochen. Aus Sicht der Mehrheitsgruppe im Kreistag des Landkreises Hildesheim ist die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung und die Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten für Familien von besonderer Bedeutung. Aus sozialdemokratischer Sicht ist die Gebührenfreiheit im Bildungsbereich außerdem Basis für Bildungsgerechtigkeit.
Die Mehrheitsgruppe von SPD und CDU im Kreistag des Landkreises Hildesheim sieht in der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung und der Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten die Voraussetzung für eine maximale Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Aus sozialdemokratischer Sicht spielen die Fragen von Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit eine weitere wichtige Rolle: Bereits 2006 hatte die niedersächsische SPD in einem Bildungsprogramm die schrittweise Einführung der Gebührenfreiheit für die gesamte Zeit des Kindergartenbesuchs gefordert und als Vorhaben formuliert. Und das 2007 in Hamburg verabschiedete Grundsatzprogramm der SPD sah die Gebührenfreiheit des kompletten Bildungswegs vor: „Jeder Mensch hat das Recht auf einen gebührenfreien Bildungsweg von Krippe und Kindergarten bis zur Hochschule. Wir wollen es verwirklichen.“
Vor dem Hintergrund der Initiativen der Landes-SPD und der Landes-CDU hat die Mehrheitsgruppe aus SPD und CDU im Kreistag des Landkreises Hildesheim einen Antrag in den Kreistag eingebracht, mit dem Initiativen und Maßnahmen zur beitragsfreien Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem dritten Abschnitt des SGB VIII begrüßt werden. Gleichzeitig wird mit dem Antrag die Auffassung unterstrichen, dass die zur Erfüllung des Anspruchs anfallenden Kosten vollständig vom Bund/Land zu tragen sind und die genannte Beitragsfreiheit möglichst bis zum nächsten Kindergartenjahr erreicht werden soll.