Fortführung der „Förderschulen Lernen“ und Gestaltung der Rahmenbedingungen - Beschluss im Schul-Ausschuss des Hildesheimer Kreistages
Am 3. Mai 2018 kam der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Fortführung der Förderschulen Lernen. Der Ausschuss beschloss einen gemeinsamen Antrag der Gruppe aus SPD und CDU, der die Fortführung der Förderschulen Lernen und die Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion vorsieht.
Der Beschluss auf Grundlage des Antrages der SPD und ihres Gruppenpartners umfasst folgende Punkte:
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Die Kreisverwaltung beantragt die Übergangsregelung nach § 183c Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für die drei Förderschulen im Landkreis Hildesheim.
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Die Kreisverwaltung erstellt ein regionales Inklusionskonzept. Darüber hinaus erfolgt eine konkrete Planung für den Übergang in das inklusive Schulsystem. Diese Planung umfasst das pädagogische und das räumliche Konzept und ebenso den wünschenswerten sonderpädagogischen Einsatz in den aufnehmenden Schulen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung mit einer Arbeitsgruppe insbesondere aus Vertretern/Vertreterinnen der Förderschulen (Kollegium, Elternvertretung, SchülerInnen-Vertretung), der weiterführenden Schulen bzw. zukünftig aufnehmenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, der Universität Hildesheim und dem Schulamt zu erarbeiten. Durch diese Zusammenarbeit ist gewährleistet, dass allen Belangen Rechnung getragen wird und gleichzeitig ein reibungsloser Übergang in das reguläre allgemeinbildende Schulsystem sichergestellt ist.
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Es ist anzustreben, dass die Arbeitsgruppe ihre konstituierende Sitzung vor den Sommerferien 2018 durchführt und ab August 2018 mit den ersten Arbeitsschritten beginnt. Über die Erarbeitung des Konzeptes wird der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur regelmäßig unterrichtet. Das Konzept und das Ergebnis der Arbeitsgruppe sollen spätestens in der Kreistagssitzung im Sommer 2020 vorliegen.
- Soweit die Umsetzung des Konzeptes erfolgt und die Rahmenbedingungen gegeben sind, erfolgt ein vorzeitiger Übergang in die Inklusion vor dem Datum nach § 183c Abs. 5 Satz 3 NSchG nach zeitgerechter Beteiligung und Abstimmung mit der jeweiligen Förderschule.
Klar ist dabei auch, dass die Kinder, die an der Förderschule Lernen eingeschult werden, dort die Schule auch bis zum Abschluss durchlaufen können.
Hintergrund
Die frühere Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatte 2014/2015 beschlossen, die Förderschulen Lernen auslaufen zu lassen und deren Schülerinnen und Schüler in das reguläre Schulsystem zu integrieren. Die Landesregierung aus SPD und CDU hat nunmehr beschlossen, dass auf Antrag des Landkreises eine Fortführung bis 2028 möglich ist. Über diese Frage haben wir derzeit im Landkreis Hildesheim, dem Kreistag bzw. seinen Gremien und Fraktionen beraten und nun im Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur vorstehenden Beschluss gefasst.
Es ging dabei nicht nur um eine formelle Frage. In der Diskussion spielten auch gesellschaftspolitische Fragen eine wichtige Rolle. Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat 2014 den
sozialdemokratischen Inklusionsansatz folgendermaßen beschrieben: „Es gibt über die UN-Konvention eine rechtliche Verpflichtung zur Inklusion. Aber wir diskutieren Inklusion nicht nur vor dem Hintergrund der rechtlichen Verpflichtungen der UN-Konvention. Wir diskutieren das Thema viel mehr, weil es dem sozialdemokratischen Gesellschafts- und Menschenbild entspricht. Ziel sozialdemokratischer Politik war und ist gesellschaftliche Emanzipation und Partizipation mit dem Ziel, den einzelnen Menschen in die Lage zu versetzen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das ist unser Antrieb, die ‚Inklusive Gesellschaft’ auf die politische Tagesordnung zu setzen.“ Eine lesenswerte Passage aus der "Hildesheimer Resolution" der SPD-Landtagsfraktion von April 2014 und ein nach wie vor richtiger Anspruch!
Gleichzeitig muss sich dieser Anspruch mit der Realität decken. Das ist der zentrale Punkt, um den sich die Debatte im Landkreis Hildesheim dreht. Sind wir bei der Inklusion schon so weit, dass wir auf die Förderschulen Lernen verzichten können? Oder brauchen wir eine Verlängerung – verbunden mit der Maßgabe, wesentlich mehr Engagement und vor allem Ressourcen in die Schaffung eines inklusiven Schulsystems zu investieren?
Der nun vom Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur des Landkreises Hildesheim gefasste Beschluss gibt hierauf richtige Antworten.